Wussten Sie schon…
das die Sächsisch-Böhmische Dampfschiffahrtgesellschaft SBDG bereits 1855 sogar eine eigene Krankenkasse gegründet hatte?
Diesem zukunftsweisenden Schritt tat man, um die Sicherheit des reibungslosen Betriebes sicher zu stellen und um für anständigen Umgang mit den Fahrgästen zuverlässiges Personal zu erhalten. Später teilte man diese auf in eine „Pensionskasse“ und eine „Versorgungskasse“, wobei letztere nicht nur im Krankheitsfall Leistungen gewährte, sondern den Angestellten in der Winterpause auch ein sog. „Liege- bzw. Wintergeld“ auszahlte. Dieses richtete sich nach der Höhe des eigentlichen Lohnes, der Betreibszugehörigkeit sowie des Dienstgrades.
1884 wandelte man , mit Einführung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die Krankenkasse in eine betriebliche Ersatzkasse um.
Nach dem ersten Weltkrieg fiel diese vorbildliche Einrichtung, welche das Personal mit seiner Direktion zur Mit- und Füreinanderarbeit verband, der Inflation zum Opfer.